Nachrangdarlehen

Schritt für Schritt zum Nachrangdarlehen (Direktkredit)

Einfach eine Email an verwaltung@lilabunt.de senden, wir beantworten gerne alle Fragen und führen persönliche Gespräche zu der Unterstützungsoption eines Nachrangdarlehen (Direktkredite). Anschließend versenden wir schriftlich alle relevanten Informationen sowie den Vertrag zur ausgewählten Anlagemöglichkeit. Nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung wird das Geld auf das im Vertrag angegebene Konto überwiesen.

Einmal jährlich versenden wir an jede*n Darlehensgeber*in einen Kontoauszug über den Kredit inklusive Zinsen.

Welche Anlagemöglichkeiten/Pakete bieten wir an?

Wir bieten sechs verschiedene Nachrangdarlehen (Direktkredit) Angebote an, die sich durch verschiedene Zinssätze unterscheiden:

Das Freund*innen Paket

Für Nachrangdarlehens- geber*innen, die sich besonders solidarisch zeigen möchten. Das Freund*innenpaket beinhaltet drei Anlagemöglichkeiten mit Zinssätzen bis zu 0,4%:

  • Angebot Zülpich (0%)
  • Angebot Euskirchen (0,2%)
  • Angebot Mechernich (0,4%)

Das Unterstützer*innen Paket

Für Nachrangdarlehens- geber*innen, die uns zu einem ausgewogenen Zinssatz unterstützen möchten. Das Unterstützer*innenpaket beinhaltet drei Anlagemöglichkeiten mit Zinssätzen zwischen 0,6% und 1,0%:

  • Angebot Erfstadt (0,6%)
  • Angebot Weilerswist (0,8%)
  • Angebot Bonn (1,0%)

Fragen & Antworten zu unserem Nachrangdarlehen-Vertrag

1. Was sind Nachrangdarlehen (Direktkredite)?

Nachrangdarlehen sind Gelder, die der Queerfem Zülpich GmbH von Privatpersonen oder Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Zwischen den Geldgeber*innen und der Queerfem Zülpich GmbH wird hierzu ein Kreditvertrag abgeschlossen. Damit erhalten die Geldgeber*innen die Möglichkeit einer transparenten, sozialen und nachhaltigen Geldanlage, mit der ein queer_feministischer Bildungsort unterstützt wird.

Zinsgünstige Direktkredite sind für das queer_feministische Bildungshausprojekt der Schlüssel, um einen Ort für feministische Bildung, Praxis und Utopie zu schaffen.

2. Was haben die Kreditgeber*innen davon?

Wir bieten die Gewissheit, dass das Geld einem sozialen und feministischen Zweck dient: Wir sichern den bereits bestehenden Ort der queer_feministischen Bildung. Wir ermöglichen eine langfristige und soziale Geldanlage, bei der immer transparent ist, wo das Geld ist und was damit passiert. Private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation ist per Satzung und Kontrolle des Mietshäuser Syndikats ausgeschlossen.

Nachrangdarlehen für Projekte im Mietshäuser Syndikat sind eine Form der solidarischen Geldanlage. Rein ökonomisch betrachtet mögen andere Geldanlagen effektiver sein. Die Zinsen, die wir bieten, sind aufgrund der aktuell extrem geringen Kapitalmarktzinsen aber durchaus attraktiv.

3. Was ist das Kleinanlegerschutzgesetz?

Ab dem 01. 01. 2016 fallen Nachrangdarlehen, also unsere Direktkredite, unter das Vermögensanlagengesetz. Da wir pro Angebot nicht mehr als 100.000 € Direktkredite pro Jahr einwerben werden, ändert sich für unser Projekt dadurch aber nicht viel. Es besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

4. Wie solide ist die Geldanlage?

Bankübliche Sicherheiten dürfen wir nicht garantieren. Im Fall einer Insolvenz des Projekts sind wir verpflichtet, zuerst andere nicht-nachrangige Gläubiger, etwa Banken, zu bedienen, erst danach werden die Nachrangdarlehensgeber*innen ausbezahlt.

5. Gibt es Zinsen auf Nachrangdarlehen?

Der soziale Charakter des Projekts wird gewährleistet durch niedrige Zinsen. Eine niedrige Zinsbelastung ermöglicht uns, die Bankkredite schneller zu tilgen. Unabhängig von Höhe und Laufzeit kann uns das Nachrangdarlehen je nach Angebot entweder zinslos oder bis maximal 1,0% festverzinst gewährt werden.
Es kann von den Darlehensgeber*innen entschieden werden, ob die Zinsen jährlich oder zum Ende der Laufzeit ausbezahlt werden sollen. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres wird eine Mitteilung über den Kontostand und gegebenenfalls über Zinserträge verschickt.

6. Wie hoch sollen die Nachrangdarlehen sein

Nachrangdarlehen können ab einer Höhe von € 500,- zur Verfügung gestellt werden. Geringere Beträge sind wegen des Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Neben einmaligen Kreditzahlungen können auch Teilzahlungen mit uns vereinbart werden.

7. Welche Laufzeit oder Kündigungsfrist hat Ihr Nachrangdarlehensvertrag?

Nachrangdarlehen können befristet, mit einer Laufzeit ab einem Jahr, oder unbefristet vereinbart werden. Nachrangdarlehen mit langen Laufzeiten sind für uns besser, weil sie hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gerade bei hohen Nachrangdarlehen ist das wichtig. Befristete Nachrangdarlehen enden automatisch nach der vereinbarten Zeit. Bei unbefristeten Nachrangdarlehen beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Halbjahresende.

Wir bitten darum, die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir Planungssicherheit haben. Zu einem fairen Umgang gehört für uns aber auch, dass wir uns bemühen, die Rückzahlung Ihres Geldes gegebenenfalls vorzeitig zu ermöglichen.

8. Wer übernimmt die Erklärung der Kapitalertragssteuer?

Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass die Nachrangdarlehensgeber*innen selbst dafür verantwortlich sind, Erträge aus Nachrangdarlehen im Zuge ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen ausgestellt.

9. Was macht uns zu vertrauensvollen Partner*innen?

Solidarische Gemeinschaft
Das queer_feministische Bildungshausprojekt ist Teil des Mietshäuser Syndikat. Unter seinem Dach existieren seit über zwanzig Jahren gut funktionierende und von vielen Menschen getragene Projekte in ganz Deutschland.

Solide Finanzplanung
Unser Finanzierungsplan wurde in enger Abstimmung mit Berater*innen des Mietshäuser Syndikat und der GLS Bank erstellt. Unsere Kalkulation ist solide und basiert auf der wirtschaftlichen Ertragskraft des Bildungshausprojekts. Ein stabiler Bildungshausbetrieb in unserem zukunftsweisenden Projekt garantiert die verlässliche Bedienung der Nachrangdarlehen.

Lokale und transparente Geldanlage
Darlehensgeber*innen können vor Ort sehen, wo ihr Geld steckt und was damit geschieht. Auf Wunsch können jederzeit Informationen über die Entwicklung des Bildungshauses angefordert werden. So bleibt die Verwendung des Nachrangdarlehens transparent.

Noch Fragen?
Einfach schreiben! Wir informieren gerne genauer über unser Projekt und die Nachrangdarlehen